Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Schadensersatz Coswig, Urlaubsanspruch Dresden, Anwalt Dresden, Bussgeld Pirna, Aenderungskuendigung Freiberg, Fahrzeugschaeden Pirna, Zivilrecht nahe Heidenau, Rechtsanwaelte nahe Heidenau, Kanzlei Dresden, Arbeitszeugnis Pirna